- Pauschalreise
- 1. Begriff: Pauschalreisen entstehen bei einer vom ⇡ Reiseveranstalter vorgenommenen Bündelung von mindestens zwei Hauptreiseleistungen wie Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, Besuchsprogramm, Animation, Transfer oder anderer Leistungen zu einem standardisierten, vorgefertigten Arrangement.- 2. Formen: Vollpauschalreisen, bei denen alle Hauptreiseleistungen im Reisepreis eingeschlossen sind und Teilpauschalreisen, bei denen nur Teile der Hauptreiseleistungen im Reisepreis eingeschlossen sind.- 3. Aktuelle Entwicklungen: Entsprechend dem allgemeinen Trend zu individuellen Angeboten verlieren P. gegenüber Bausteinreisen an Bedeutung.- 4. Rechtliche Aspekte einer P.: P.unterliegen den §§ 651a ff. BGB (Umsetzung der EG-Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG vom 13.6.1990).- Gegensatz: ⇡ Individualreise.- Vgl. auch ⇡ Hotelreserverierungsvertrag, ⇡ Reisevertragsrecht.
Lexikon der Economics. 2013.